Steuerberatung

Prävention, Reaktion und Kontrolle

Gegenstand der Steuerberatung sind vornehmlich differenzierte Sachverhaltsanalysen auf Basis (steuer-)rechtlicher Würdigung nach deutschem Steuerrecht, Erarbeitung steuerlicher Risikoprofile, Bestimmung Ihrer bzw. der Rechtsposition des Unternehmens, ggf. Ausarbeitung von Maßnahmenkatalogen, Abstimmung der Rechtspositionen mit der Finanzverwaltung – informell sowie über verbindliche Auskünfte - sowie die Durchsetzung der gefundenen Rechtspositionen in der Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren oder auch im Klagewege. Typische Arbeitsergebnisse dieses Leistungsbereichs sind schriftliche Ausarbeitungen, wie z.B. Gutachten, verbindliche Auskünfte und Klageschriften, Empfehlungen sowie Entscheidungsvorlagen an den Vorstand zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.

 

Aufgrund der Erfahrung im Risikomanagement von steuerinduzierten Transaktionen und in der Projektarbeit bietet Ihnen Gabriele Hilsebein Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung Unterstützung bei der Bestandsanalyse (As-Is Analyse) von einzelnen steuerinduzierten Transaktionen oder ganzen Portfolien sowie bei der Projektkonzeption bei komplexen steuerlichen Themen, wie z.B. der Finanztransaktionssteuer oder der Analyse von Organkreisen.

 

Rechtsgebiete:

 

  • Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Bilanzsteuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
  • Internationales Unternehmenssteuerrecht, Aussensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen
  • Grunderwerbsteuerrecht
  • Erbschaft und Schenkungsteuer

 

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